Kindergarten



In jeder der Verbandsgemeinden müssen die Kinder im fünften und sechsten Lebensjahr obligatorisch den Kindergarten besuchen. Je nach Anzahl der Kinder werden mehr oder weniger Klassen geführt. Eine Kindergartenklasse besteht aus 15 - 20 Kindern, wobei sich die Anteile vom Alter her etwa die Wage halten sollten.

Der Kindergarten erweitert den Erfahrungs- und Lebensbereich des Kindes. Es kann sich während der Kindergartenzeit in einer Gruppe gleichaltriger einleben. Das Kind soll selbständig werden und gleichzeitig erfahren, dass es auch selber etwas zur Gemeinschaft beitragen kann.